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VGH Bayern, 30.05.1995 - 2 BA 95.30839 |
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- VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - A 16 S 559/92
Strafverfolgung in China wegen Republikflucht - politische Verfolgung
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.1995 - 2 BA 95.30839
Unter Hinweis auf mehrere Zeitungsartikel, Veröffentlichungen von Amnesty International, das Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 1992 (Az.: A 16 S 559/92) sowie ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 24. Januar 1990 führte der Kläger aus, daß ihm politische Verfolgung nach der Republikfluchtbestimmung des Art. 176 ChinStGB drohe und daß Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1 und 4 AuslG bestünden.Soweit in den Auskünften des Prof. Dr. S vom 17. Februar 1993 und 12. September 1994, des Journalisten U vom 22. Juli 1994 und im Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Januar 1992 (Az. A 16 S 559/92) für illegal ausgereiste Chinesen politisch motivierte Repressalien für möglich erachtet werden, wenn bereits frühere illegale Ausreiseversuche erfolglos unternommen wurden, wenn gegen Geburtenbeschränkungsmaßnahmen verstoßen wurde, wenn jemand einer religiösen oder ethnischen Minderheit angehört oder als politischer Abweichler eingestuft wird, kann offen bleiben, ob diese Einschätzung richtig ist.
- VGH Bayern, 08.02.1995 - 2 AA 94.32682
Auszug aus VGH Bayern, 30.05.1995 - 2 BA 95.30839
Mit der vom Senat mit Beschluß vom 8. Februar 1995 (Az.: 2 AA 94.32682) zugelassenen Berufung verfolgt der Kläger sein Begehren weiter.